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Bildungsplan des Gymnasiums Reihe G Heft 1
Bildungsplan des Gymnasiums Reihe G Heft 2ÜBERARBEITETE FASSUNG VOM 21. MAI 2026 (V3.0) Der Bildungsplan des Gymnasiums in der Fassung vom 21. Mai 2026 (V3.0) tritt am 1. August 2026 mit der Maßgabe in Kraft, dass er erstmals für die Schülerinnen und Schüler Anwendung findet, die im Schuljahr 2026/2027 in die Klasse 5, 6 oder 7 eintreten. Gleichzeitig tritt die bisherige Fassung des Bildungsplans des Gymnasiums vom 23. März 2016 mit der Maßgabe außer Kraft, dass sie für die Schülerinnen und Schüler fortgilt, die vor dem Schuljahr 2026/2027 in die Klasse 7 eingetreten sind.
Bildungsplan des Gymnasiums Reihe G Heft 3ÜBERARBEITETE FASSUNG VOM 21. MAI 2026 (V3.0) vDer Bildungsplan des Gymnasiums Altkatholische Religionslehre in der Fassung vom 21. Mai 2026 (V3.0) tritt am 1. August 2026 mit der Maßgabe in Kraft, dass er erstmals für die Schülerinnen und Schüler Anwendung findet, die im Schuljahr 2026/2027 in die Klasse 5, 6 oder 7 eintreten. Gleichzeitig tritt die bisherige Fassung des Bildungsplans des Gymnasiums Altkatholische Religionslehre vom 23. März 2016 mit der Maßgabe außer Kraft, dass sie für die Schülerinnen und Schüler fortgilt, die vor dem Schuljahr 2026/2027 in die Klasse 7 eingetreten sind.
Bildungsplan des Gymnasiums Reihe G Heft 4ÜBERARBEITETE FASSUNG VOM 21. MAI 2026 (V3.0) Der Bildungsplan des Gymnasiums Syrisch-Orthodoxe Religionslehre in der Fassung vom 21. Mai 2026 (V3.0) tritt am 1. August 2026 mit der Maßgabe in Kraft, dass er erstmals für die Schülerinnen und Schüler Anwendung findet, die im Schuljahr 2026/2027 in die Klasse 5, 6 oder 7 eintreten. Gleichzeitig tritt die bisherige Fassung des Bildungsplans des Gymnasiums Syrisch-Orthodoxe Religionslehre vom 23. März 2016 mit der Maßgabe außer Kraft, dass sie für die Schülerinnen und Schüler fortgilt, die vor dem Schuljahr 2026/2027 in die Klasse 7 eingetreten sind.
Bildungsplan des Gymnasiums Reihe G Heft 5ÜBERARBEITETE FASSUNG VOM 21. MAI 2026 (V3.0) Der Bildungsplan des Gymnasiums Jüdische Religionslehre in der Fassung vom 21. Mai 2026 (V3.0) tritt am 1. August 2026 mit der Maßgabe in Kraft, dass er erstmals für die Schülerinnen und Schüler Anwendung findet, die im Schuljahr 2026/2027 in die Klasse 5, 6 oder 7 eintreten. Gleichzeitig tritt die bisherige Fassung des Bildungsplans des Gymnasiums Jüdische Religionslehre vom 23. März 2016 mit der Maßgabe außer Kraft, dass sie für die Schülerinnen und Schüler fortgilt, die vor dem Schuljahr 2026/2027 in die Klasse 7 eingetreten sind.
Bildungsplan des Gymnasiums Reihe G Heft 6 ÜBERARBEITETE FASSUNG VOM 21. MAI 2026 (V3.0) Der Bildungsplan des Gymnasiums Alevitische Religionslehre in der Fassung vom 21. Mai 2026 (V3.0) tritt am 1. August 2026 mit der Maßgabe in Kraft, dass er erstmals für die Schülerinnen und Schüler Anwendung findet, die im Schuljahr 2026/2027 in die Klasse 5, 6 oder 7 eintreten. Gleichzeitig tritt die bisherige Fassung des Bildungsplans des Gymnasiums Alevitische Religionslehre vom 23. März 2016 mit der Maßgabe außer Kraft, dass sie für die Schülerinnen und Schüler fortgilt, die vor dem Schuljahr 2026/2027 in die Klasse 7 eingetreten sind.
Bildungsplan des Gymnasiums Reihe G Heft 51
Bildungsplan des Gymnasiums Reihe G Heft 8ÜBERARBEITETE FASSUNG VOM 21. MAI 2026 (V3.0)Der Bildungsplan des Gymnasiums Ethik in der Fassung vom 21. Mai 2026 (V3.0) tritt am 1. August 2026 mit der Maßgabe in Kraft, dass er erstmals für die Schülerinnen und Schüler Anwendung findet, die im Schuljahr 2026/2027 in die Klasse 5, 6 oder 7 eintreten. Gleichzeitig tritt die bisherige Fassung des Bildungsplans des Gymnasiums Ethik vom 23. März 2016 mit der Maßgabe außer Kraft, dass sie für die Schülerinnen und Schüler fortgilt, die vor dem Schuljahr 2026/2027 in die Klasse 7 eingetreten sind.
Bildungsplan des Gymnasiums Reihe G Heft 9ÜBERARBEITETE FASSUNG VOM 21. MAI 2026 (V3.0) Der Bildungsplan des Gymnasiums Deutsch in der Fassung vom 21. Mai 2026 (V3.0) tritt am 1. August 2026 mit der Maßgabe in Kraft, dass er erstmals für die Schülerinnen und Schüler Anwendung findet, die im Schuljahr 2026/2027 in die Klasse 5, 6 oder 7 eintreten. Gleichzeitig tritt die bisherige Fassung des Bildungsplans des Gymnasiums Deutsch vom 23. März 2016 in der Fassung vom 29. Februar 2024 (V2) mit der Maßgabe außer Kraft, dass sie für die Schülerinnen und Schüler fortgilt, die vor dem Schuljahr 2026/2027 in die Klasse 7 eingetreten sind.
Bildungsplan des Gymnasiums Reihe G Heft 10Überarbeitete Fassung vom 23. März 2026 (V3.0)Der Bildungsplan des Gymnasiums Englisch als erste Fremdsprache in der Fassung vom 23. März 2026 (V3.0) tritt am 1. August 2026 mit der Maßgabe in Kraft, dass er erstmals für die Schülerinnen und Schüler Anwendung findet, die im Schuljahr 2026/2027 in die Klasse 5, 6 oder 7 eintreten. Gleichzeitig tritt die bisherige Fassung des Bildungsplans des Gymnasiums Englisch als erste Fremdsprache vom 23. März 2016 in der Fassung vom 10. März 2025 (V2) mit der Maßgabe außer Kraft, dass sie für die Schülerinnen und Schüler fortgilt, die vor dem Schuljahr 2026/2027 in die Klasse 7 eingetreten sind.
Bildungsplan des Gymnasiums Reihe G Heft 11Überarbeitete Fassung vom 23. März 2026 (V3.0)Der Bildungsplan des Gymnasiums Französisch als erste Fremdsprache in der Fassung vom 23. März 2026 (V3.0) tritt am 1. August 2026 mit der Maßgabe in Kraft, dass er erstmals für die Schülerinnen und Schüler Anwendung findet, die im Schuljahr 2026/2027 in die Klasse 5, 6 oder 7 eintreten. Gleichzeitig tritt die bisherige Fassung des Bildungsplans des Gymnasiums Französisch als erste Fremdsprache vom 23. März 2016 in der Fassung vom 10. März 2025 (V2) mit der Maßgabe außer Kraft, dass sie für die Schülerinnen und Schüler fortgilt, die vor dem Schuljahr 2026/2027 in die Klasse 7 eingetreten sind.
Bildungsplan des Gymnasiums Reihe G Heft 12Überarbeitete Fassung vom 21. Mai 2026 (V3.0)Der Bildungsplan des Gymnasiums Latein als erste Fremdsprache in der Fassung vom 21. Mai 2026 (V3.0) tritt am 1. August 2026 mit der Maßgabe in Kraft, dass er erstmals für die Schülerinnen und Schüler Anwendung findet, die im Schuljahr 2026/2027 in die Klasse 5, 6 oder 7 eintreten. Gleichzeitig tritt die bisherige Fassung des Bildungsplans des Gymnasiums Latein als erste Fremdsprache vom 23. März 2016 mit der Maßgabe außer Kraft, dass sie für die Schülerinnen und Schüler fortgilt, die vor dem Schuljahr 2026/2027 in die Klasse 7 eingetreten sind.
Bildungsplan des Gymnasiums Reihe G Heft 13Überarbeitete Fassung vom 23. März 2026 (V3.0)Der Bildungsplan des Gymnasiums Englisch als zweite Fremdsprache in der Fassung vom 23. März 2026 (V3.0) tritt am 1. August 2026 mit der Maßgabe in Kraft, dass er erstmals für die Schülerinnen und Schüler Anwendung findet, die im Schuljahr 2026/2027 in die Klasse 6 oder 7 eintreten. Gleichzeitig tritt die bisherige Fassung des Bildungsplans des Gymnasiums Englisch als zweite Fremdsprache vom 23. März 2016 in der Fassung vom 10. März 2025 (V2) mit der Maßgabe außer Kraft, dass sie für die Schülerinnen und Schüler fortgilt, die vor dem Schuljahr 2026/2027 in die Klasse 7 eingetreten sind.
Bildungsplan des Gymnasiums Reihe G Heft 14Überarbeitete Fassung vom 23. März 2026 (V3.0)Der Bildungsplan des Gymnasiums Französisch als zweite Fremdsprache in der Fassung vom 23. März 2026 (V3.0) tritt am 1. August 2026 mit der Maßgabe in Kraft, dass er erstmals für die Schülerinnen und Schüler Anwendung findet, die im Schuljahr 2026/2027 in die Klasse 6 oder 7 eintreten. Gleichzeitig tritt die bisherige Fassung des Bildungsplans des Gymnasiums Französisch als zweite Fremdsprache vom 23. März 2016 in der Fassung vom 10. März 2025 (V2) mit der Maßgabe außer Kraft, dass sie für die Schülerinnen und Schüler fortgilt, die vor dem Schuljahr 2026/2027 in die Klasse 7 eingetreten sind.
Bildungsplan des Gymnasiums Reihe G Heft 15Überarbeitete Fassung vom 21. Mai 2026 (V3.0)Der Bildungsplan des Gymnasiums Russisch als zweite Fremdsprache in der Fas sung vom 21. Mai 2026 (V3.0) tritt am 1. August 2026 mit der Maßgabe in Kraft, dass er erstmals für die Schülerinnen und Schüler Anwendung findet, die im Schuljahr 2026/2027 in die Klasse 6 oder 7 eintreten. Gleichzeitig tritt die bisherige Fassung des Bildungsplans des Gymnasiums Russisch als zweite Fremdsprache vom 23. März 2016 mit der Maßgabe außer Kraft, dass sie für die Schülerinnen und Schüler fortgilt, die vor dem Schuljahr 2026/2027 in die Klasse 7 eingetreten sind. K
Bildungsplan des Gymnasiums Reihe G Heft 16Überarbeitete Fassung vom 21. Mai 2026 (V3.0)Der Bildungsplan des Gymnasiums Latein als zweite Fremdsprache in der Fas sung vom 21. Mai 2026 (V3.0) tritt am 1. August 2026 mit der Maßgabe in Kraft, dass er erstmals für die Schülerinnen und Schüler Anwendung findet, die im Schuljahr 2026/2027 in die Klasse 6 oder 7 eintreten. Gleichzeitig tritt die bisherige Fassung des Bildungsplans des Gymnasiums Latein als zweite Fremdsprache vom 23. März 2016 mit der Maßgabe außer Kraft, dass sie für die Schülerinnen und Schüler fortgilt, die vor dem Schuljahr 2026/2027 in die Klasse 7 eingetreten sind. K
Bildungsplan des Gymnasiums Reihe G Heft 17Überarbeitete Fassung vom 21. Mai 2026 (V3.0)Der Bildungsplan des Gymnasiums Mathematik in der Fassung vom 21. Mai 2026 (V3.0) tritt am 1. August 2026 mit der Maßgabe in Kraft, dass er erstmals für die Schülerinnen und Schüler Anwendung findet, die im Schuljahr 2026/2027 in die Klasse 5, 6 oder 7 eintreten. Gleichzeitig tritt die bisherige Fassung des Bildungsplans des Gymnasiums Mathematik vom 23. März 2016 in der Fassung vom 29. Februar 2024 (V2) mit der Maßgabe außer Kraft, dass sie für die Schülerinnen und Schüler fortgilt, die vor dem Schuljahr 2026/2027 in die Klasse 7 eingetreten sind.
Bildungsplan des Gymnasiums Reihe G Heft 18Überarbeitete Fassung vom 21. Mai 2026 (V3.0)Der Bildungsplan des Gymnasiums Geschichte in der Fassung vom 21. Mai 2026 (V3.0) tritt am 1. August 2026 mit der Maßgabe in Kraft, dass er erstmals für die Schülerinnen und Schüler Anwendung findet, die im Schuljahr 2026/2027 in die Klasse 5, 6 oder 7 eintreten. Gleichzeitig tritt die bisherige Fassung des Bildungsplans des Gymnasiums Geschichte vom 23. März 2016 mit der Maßgabe außer Kraft, dass sie für die Schülerinnen und Schüler fortgilt, die vor dem Schuljahr 2026/2027 in die Klasse 7 eingetreten sind.
Bildungsplan des Gymnasiums Reihe G Heft 19Überarbeitete Fassung vom 08. April 2026 (V3.0)Der Bildungsplan des Gymnasiums Geographie in der Fassung vom 08. April 2026 (V3.0) tritt am 1. August 2026 mit der Maßgabe in Kraft, dass er erstmals für die Schülerinnen und Schüler Anwendung findet, die im Schuljahr 2026/2027 in die Klasse 5, 6 oder 7 eintreten. Gleichzeitig tritt die bisherige Fassung des Bildungsplans des Gymnasiums Geographie vom 23. März 2016 in der Fassung vom 22. Februar 2023 (V2) mit der Maßgabe außer Kraft, dass sie für die Schülerinnen und Schüler fortgilt, die vor dem Schuljahr 2026/2027 in die Klasse 7 eingetreten sind.
Bildungsplan des Gymnasiums Reihe G Heft 24Überarbeitete Fassung vom 08. April 2026 (V3.0)Der Bildungsplan des Gymnasiums Physik in der Fassung vom 08. April 2026 (V3.0) tritt am 1. August 2026 mit der Maßgabe in Kraft, dass er erstmals für die Schülerinnen und Schüler Anwendung findet, die im Schuljahr 2026/2027 in die Klasse 5, 6 oder 7 eintreten. Gleichzeitig tritt die bisherige Fassung des Bildungsplans des Gymnasiums Physik vom 23. März 2016 in der Fassung vom 25. März 2022 (V2) mit der Maßgabe außer Kraft, dass sie für die Schülerinnen und Schüler fortgilt, die vor dem Schuljahr 2026/2027 in die Klasse 7 eingetreten sind. Abweichend von den Sätzen 1 und 2 treten die Abschnitte 3.4 bis 3.6 des Bildungsplans des Gymnasiums Physik in der Fassung vom 08. April 2026 (V3.0) am 1. August 2026 erstmals für Schülerinnen und Schüler in Kraft, die im Schuljahr 2028/2029 in die Jahrgangsstufe 1 der Qualifikationsphase eintreten. Gleichzeitig treten die entsprechenden Abschnitte der bisherigen Fassung des Bildungsplans des Gymnasiums Physik vom 23. März 2016 in der Fassung vom 25. März 2022 (V2) mit der Maßgabe außer Kraft, dass sie für die Schülerinnen und Schüler fortgelten, die vor dem Schuljahr 2028/2029 in die Jahrgangsstufe 1 der Qualifikationsphase eingetreten sind.
Bildungsplan des Gymnasiums Reihe G Heft 25Überarbeitete Fassung vom 08. April 2026 (V3.0)Der Bildungsplan des Gymnasiums Chemie in der Fassung vom 08. April 2026 (V3.0) tritt am 1. August 2026 mit der Maßgabe in Kraft, dass er erstmals für die Schülerinnen und Schüler Anwendung findet, die im Schuljahr 2026/2027 in die Klasse 5, 6 oder 7 eintreten. Gleichzeitig tritt die bisherige Fassung des Bildungsplans des Gymnasiums Chemie vom 23. März 2016 in der Fassung vom 25. März 2022 (V2) mit der Maßgabe außer Kraft, dass sie für die Schülerinnen und Schüler fortgilt, die vor dem Schuljahr 2026/2027 in die Klasse 7 eingetreten sind.
Bildungsplan des Gymnasiums Reihe G Heft 26Überarbeitete Fassung vom 08. April 2026 (V3.0)Der Bildungsplan des Gymnasiums Biologie in der Fassung vom 08. April 2026 (V3.0) tritt am 1. August 2026 mit der Maßgabe in Kraft, dass er erstmals für die Schülerinnen und Schüler Anwendung findet, die im Schuljahr 2026/2027 in die Klasse 5, 6 oder 7 eintreten. Gleichzeitig tritt die bisherige Fassung des Bildungsplans des Gymnasiums Biologie vom 23. März 2016 in der Fassung vom 08. März 2022 (V2) mit der Maßgabe außer Kraft, dass sie für die Schülerinnen und Schüler fortgilt, die vor dem Schuljahr 2026/2027 in die Klasse 7 eingetreten sind.
Bildungsplan des Gymnasiums Reihe G Heft 28Überarbeitete Fassung vom 21. Mai 2026 (V3.0)Der Bildungsplan des Gymnasiums Musik in der Fassung vom 21. Mai 2026 (V3.0) tritt am 1. August 2026 mit der Maßgabe in Kraft, dass er erstmals für die Schülerinnen und Schüler Anwendung findet, die im Schuljahr 2026/2027 in die Klasse 5, 6 oder 7 eintreten. Gleichzeitig tritt die bisherige Fassung des Bildungsplans des Gymnasiums Musik vom 23. März 2016 mit der Maßgabe außer Kraft, dass sie für die Schülerinnen und Schüler fortgilt, die vor dem Schuljahr 2026/2027 in die Klasse 7 eingetreten sind.
Bildungsplan des Gymnasiums Reihe G Heft 27Überarbeitete Fassung vom 21. Mai 2026 (V3.0)Der Bildungsplan des Gymnasiums Bildende Kunst in der Fassung vom 21. Mai 2026 (V3.0) tritt am 1. August 2026 mit der Maßgabe in Kraft, dass er erstmals für die Schülerinnen und Schüler Anwendung findet, die im Schuljahr 2026/2027 in die Klasse 5, 6 oder 7 eintreten. Gleichzeitig tritt die bisherige Fassung des Bildungsplans des Gymnasiums Bildende Kunst vom 23. März 2016 mit der Maßgabe außer Kraft, dass sie für die Schülerinnen und Schüler fortgilt, die vor dem Schuljahr 2026/2027 in die Klasse 7 eingetreten sind.
Bildungsplan des Gymnasiums Reihe G Heft 29Überarbeitete Fassung vom 21. Mai 2026 (V3.0)Der Bildungsplan des Gymnasiums Sport in der Fassung vom 21. Mai 2026 (V3.0) tritt am 1. August 2026 mit der Maßgabe in Kraft, dass er erstmals für die Schülerinnen und Schüler Anwendung findet, die im Schuljahr 2026/2027 in die Klasse 5, 6 oder 7 eintreten. Gleichzeitig tritt die bisherige Fassung des Bildungsplans des Gymnasiums Sport vom 23. März 2016 mit der Maßgabe außer Kraft, dass sie für die Schülerinnen und Schüler fortgilt, die vor dem Schuljahr 2026/2027 in die Klasse 7 eingetreten sind.
Bildungsplan des Gymnasiums Reihe G Heft 31Überarbeitete Fassung vom 23. März 2026 (V3.0)Der Bildungsplan des Gymnasiums Französisch als dritte Fremdsprache – Profilfach in der Fassung vom 23. März 2026 (V3.0) tritt am 1. August 2026 mit der Maßgabe in Kraft, dass er erstmals für die Schülerinnen und Schüler Anwendung findet, die im Schuljahr 2027/2028 in die Klasse 8 eintreten. Gleichzeitig tritt die bisherige Fassung des Bildungsplans des Gymnasiums Französisch als dritte Fremdsprache – Profilfach vom 23. März 2016 in der Fassung vom 10. März 2025 (V2) mit der Maßgabe außer Kraft, dass sie für die Schülerinnen und Schüler fortgilt, die vor dem Schuljahr 2027/2028 in die Klasse 8 eingetreten sind.
Bildungsplan des Gymnasiums Reihe G Heft 32Überarbeitete Fassung vom 21. Mai 2026 (V3.0)Der Bildungsplan des Gymnasiums Italienisch als dritte Fremdsprache – Profilfach in der Fassung vom 21. Mai 2026 (V3.0) tritt am 1. August 2026 mit der Maßgabe in Kraft, dass er erstmals für die Schülerinnen und Schüler Anwendung findet, die im Schuljahr 2027/2028 in die Klasse 8 eintreten. Gleichzeitig tritt die bisherige Fassung des Bildungsplans des Gymnasiums Italienisch als dritte Fremdsprache – Profilfach vom 23. März 2016 mit der Maßgabe außer Kraft, dass sie für die Schülerinnen und Schüler fortgilt, die vor dem Schuljahr 2027/2028 in die Klasse 8 eingetreten sind.
Bildungsplan des Gymnasiums Reihe G Heft 33Überarbeitete Fassung vom 21. Mai 2026 (V3.0)Der Bildungsplan des Gymnasiums Portugiesisch als dritte Fremdsprache – Profilfach in der Fassung vom 21. Mai 2026 (V3.0) tritt am 1. August 2026 mit der Maßgabe in Kraft, dass er erstmals für die Schülerinnen und Schüler Anwendung findet, die im Schuljahr 2027/2028 in die Klasse 8 eintreten. Gleichzeitig tritt die bisherige Fassung des Bildungsplans des Gymnasiums Portugiesisch als dritte Fremdsprache – Profilfach vom 23. März 2016 mit der Maßgabe außer Kraft, dass sie für die Schülerinnen und Schüler fortgilt, die vor dem Schuljahr 2027/2028 in die Klasse 8 eingetreten sind.
Bildungsplan des Gymnasiums Reihe G Heft 34Überarbeitete Fassung vom 21. Mai 2026 (V3.0)Der Bildungsplan des Gymnasiums Russisch als dritte Fremdsprache – Profilfach in der Fassung vom 21. Mai 2026 (V3.0) tritt am 1. August 2026 mit der Maßgabe in Kraft, dass er erstmals für die Schülerinnen und Schüler Anwendung findet, die im Schuljahr 2027/2028 in die Klasse 8 eintreten. Gleichzeitig tritt die bisherige Fassung des Bildungsplans des Gymnasiums Russisch als dritte Fremdsprache – Profilfach vom 23. März 2016 mit der Maßgabe außer Kraft, dass sie für die Schülerinnen und Schüler fortgilt, die vor dem Schuljahr 2027/2028 in die Klasse 8 eingetreten sind.
Bildungsplan des Gymnasiums Reihe G Heft 35Überarbeitete Fassung vom 21. Mai 2026 (V3.0)Der Bildungsplan des Gymnasiums Spanisch als dritte Fremdsprache – Profilfach in der Fassung vom 21. Mai 2026 (V3.0) tritt am 1. August 2026 mit der Maßgabe in Kraft, dass er erstmals für die Schülerinnen und Schüler Anwendung findet, die im Schuljahr 2027/2028 in die Klasse 8 eintreten. Gleichzeitig tritt die bisherige Fassung des Bildungsplans des Gymnasiums Spanisch als dritte Fremdsprache – Profilfach vom 23. März 2016 mit der Maßgabe außer Kraft, dass sie für die Schülerinnen und Schüler fortgilt, die vor dem Schuljahr 2027/2028 in die Klasse 8 eingetreten sind.
Bildungsplan des Gymnasiums Reihe G Heft 36Überarbeitete Fassung vom 21. Mai 2026 (V3.0)Der Bildungsplan des Gymnasiums Griechisch als dritte Fremdsprache – Profilfach in der Fassung vom 21. Mai 2026 (V3.0) tritt am 1. August 2026 mit der Maßgabe in Kraft, dass er erstmals für die Schülerinnen und Schüler Anwendung findet, die im Schuljahr 2027/2028 in die Klasse 8 eintreten. Gleichzeitig tritt die bisherige Fassung des Bildungsplans des Gymnasiums Griechisch als dritte Fremdsprache – Profilfach vom 23. März 2016 mit der Maßgabe außer Kraft, dass sie für die Schülerinnen und Schüler fortgilt, die vor dem Schuljahr 2027/2028 in die Klasse 8 eingetreten sind.
Bildungsplan des Gymnasiums Reihe G Heft 37Überarbeitete Fassung vom 21. Mai 2026 (V3.0)Der Bildungsplan des Gymnasiums Latein als dritte Fremdsprache – Profilfach in der Fassung vom 21. Mai 2026 (V3.0) tritt am 1. August 2026 mit der Maßgabe in Kraft, dass er erstmals für die Schülerinnen und Schüler Anwendung findet, die im Schuljahr 2027/2028 in die Klasse 8 eintreten. Gleichzeitig tritt die bisherige Fassung des Bildungsplans des Gymnasiums Latein als dritte Fremdsprache – Profilfach vom 23. März 2016 mit der Maßgabe außer Kraft, dass sie für die Schülerinnen und Schüler fortgilt, die vor dem Schuljahr 2027/2028 in die Klasse 8 eingetreten sind.
Bildungsplan des Gymnasiums Reihe G Heft 40Überarbeitete Fassung vom 21. Mai 2026 (V3.0)Der Bildungsplan des Gymnasiums Musik – Profilfach in der Fassung vom 21. Mai 2026 (V3.0) tritt am 1. August 2026 mit der Maßgabe in Kraft, dass er erstmals für die Schülerinnen und Schüler Anwendung findet, die im Schuljahr 2026/2027 in die Klasse 5, 6 oder 7 eintreten. Gleichzeitig tritt die bisherige Fassung des Bildungsplans des Gymnasiums Musik – Profilfach vom 23. März 2016 mit der Maßgabe außer Kraft, dass sie für die Schülerinnen und Schüler fortgilt, die vor dem Schuljahr 2026/2027 in die Klasse 7 eingetreten sind.
Bildungsplan des Gymnasiums Reihe G Heft 39Überarbeitete Fassung vom 21. Mai 2026 (V3.0)Der Bildungsplan des Gymnasiums Bildende Kunst – Profilfach in der Fassung vom 21. Mai 2026 (V3.0) tritt am 1. August 2026 mit der Maßgabe in Kraft, dass er erstmals für die Schülerinnen und Schüler Anwendung findet, die im Schuljahr 2026/2027 in die Klasse 5, 6 oder 7 eintreten. Gleichzeitig tritt die bisherige Fassung des Bildungsplans des Gymnasiums Bildende Kunst – Profilfach vom 23. März 2016 mit der Maßgabe außer Kraft, dass sie für die Schülerinnen und Schüler fortgilt, die vor dem Schuljahr 2026/2027 in die Klasse 7 eingetreten sind.
Bildungsplan des Gymnasiums Reihe G Heft 41Überarbeitete Fassung vom 21. Mai 2026 (V3.0)Der Bildungsplan des Gymnasiums Sport – Profilfach in der Fassung vom 21. Mai 2026 (V3.0) tritt am 1. August 2026 mit der Maßgabe in Kraft, dass er erstmals für die Schülerinnen und Schüler Anwendung findet, die im Schuljahr 2026/2027 in die Klasse 5, 6 oder 7 eintreten. Gleichzeitig tritt die bisherige Fassung des Bildungsplans des Gymnasiums Sport – Profilfach vom 23. März 2016 mit der Maßgabe außer Kraft, dass sie für die Schülerinnen und Schüler fortgilt, die vor dem Schuljahr 2026/2027 in die Klasse 7 eingetreten sind.
Bildungsplan des Gymnasiums Reihe G Heft 50Überarbeitete Fassung vom 21. Mai 2026 (V3.0)Der Bildungsplan des Gymnasiums Chinesisch als dritte Fremdsprache – Profilfach in der Fassung vom 21. Mai 2026 (V3.0) tritt am 1. August 2026 mit der Maßgabe in Kraft, dass er erstmals für die Schülerinnen und Schüler Anwendung findet, die im Schuljahr 2027/2028 in die Klasse 8 eintreten. Gleichzeitig tritt die bisherige Fassung des Bildungsplans des Gymnasiums Chinesisch als dritte Fremdsprache – Profilfach vom 23. März 2016 mit der Maßgabe außer Kraft, dass sie für die Schülerinnen und Schüler fortgilt, die vor dem Schuljahr 2027/2028 in die Klasse 8 eingetreten sind.
Bildungsplan des Gymnasiums Reihe G Heft 46-1Überarbeitete Fassung vom 23. März 2026 (V3.0)Der Bildungsplan des Gymnasiums Französisch als spät beginnende Fremdsprache – Wahlfach in der Oberstufe in der Fassung vom 23. März 2026 (V3.0) tritt am 1. August 2026 mit der Maßgabe in Kraft, dass er erstmals für die Schülerinnen und Schüler Anwendung findet, die im Schuljahr 2030/2031 in die Klasse 11 eintreten. Gleichzeitig tritt die bisherige Fassung des Bildungsplans des Gymnasiums Französisch als spät beginnende Fremdsprache – Wahlfach in der Oberstufe vom 1. August 2020 in der Fassung vom 10. März 2025 (V2) mit der Maßgabe außer Kraft, dass sie für die Schülerinnen und Schüler fortgilt, die vor dem Schuljahr 2030/2031 in die Klasse 11 eingetreten sind.
Bildungsplan des Gymnasiums Reihe G Heft 46-2Überarbeitete Fassung vom 21. Mai 2026 (V3.0)Der Bildungsplan des Gymnasiums Chinesisch als spät beginnende Fremdsprache – Wahlfach in der Oberstufe in der Fassung vom 21. Mai 2026 (V3.0) tritt am 1. August 2026 mit der Maßgabe in Kraft, dass er erstmals für die Schülerinnen und Schüler Anwendung findet, die im Schuljahr 2030/2031 in die Klasse 11 eintreten. Gleichzeitig tritt die bisherige Fassung des Bildungsplans des Gymnasiums Chinesisch als spät beginnende Fremdsprache – Wahlfach in der Oberstufe vom 1. August 2020 mit der Maßgabe außer Kraft, dass sie für die Schülerinnen und Schüler fortgilt, die vor dem 2029/2030 in die Klasse 10 eingetreten sind.
Bildungsplan des Gymnasiums Reihe G Heft 46-3Überarbeitete Fassung vom 21. Mai 2026 (V3.0)Der Bildungsplan des Gymnasiums Italienisch als spät beginnende Fremdsprache – Wahlfach in der Oberstufe in der Fassung vom 21. Mai 2026 (V3.0) tritt am 1. August 2026 mit der Maßgabe in Kraft, dass er erstmals für die Schülerinnen und Schüler Anwendung findet, die im Schuljahr 2030/2031 in die Klasse 11 eintreten. Gleichzeitig tritt die bisherige Fassung des Bildungsplans des Gymnasiums Italienisch als spät beginnende Fremdsprache – Wahlfach in der Oberstufe vom 1. August 2020 mit der Maßgabe außer Kraft, dass sie für die Schülerinnen und Schüler fortgilt, die vor dem Schuljahr 2029/2030 in die Klasse 10 eingetreten sind.
Bildungsplan des Gymnasiums Reihe G Heft 46-4Überarbeitete Fassung vom 21. Mai 2026 (V3.0)Der Bildungsplan des Gymnasiums Japanisch als spät beginnende Fremdsprache – Wahlfach in der Oberstufe in der Fassung vom 21. Mai 2026 (V3.0) tritt am 1. August 2026 mit der Maßgabe in Kraft, dass er erstmals für die Schülerinnen und Schüler Anwendung findet, die im Schuljahr 2030/2031 in die Klasse 11 eintreten. Gleichzeitig tritt die bisherige Fassung des Bildungsplans des Gymnasiums Japanisch als spät beginnende Fremdsprache – Wahlfach in der Oberstufe vom 1. August 2020 mit der Maßgabe außer Kraft, dass sie für die Schülerinnen und Schüler fortgilt, die vor dem Schuljahr 2029/2030 in die Klasse 10 eingetreten sind.
Bildungsplan des Gymnasiums Reihe G Heft 46-5Überarbeitete Fassung vom 21. Mai 2026 (V3.0)Der Bildungsplan des Gymnasiums Portugiesisch als spät beginnende Fremdsprache – Wahlfach in der Oberstufe in der Fassung vom 21. Mai 2026 (V3.0) tritt am 1. August 2026 mit der Maßgabe in Kraft, dass er erstmals für die Schülerinnen und Schüler Anwendung findet, die im Schuljahr 2030/2031 in die Klasse 11 eintreten. Gleichzeitig tritt die bisherige Fassung des Bildungsplans des Gymnasiums Portugiesisch als spät beginnende Fremdsprache – Wahlfach in der Oberstufe vom 1. August 2020 mit der Maßgabe außer Kraft, dass sie für die Schülerinnen und Schüler fortgilt, die vor dem Schuljahr 2029/2030 in die Klasse 10 eingetreten sind.
Bildungsplan des Gymnasiums Reihe G Heft 46-6Überarbeitete Fassung vom 21. Mai 2026 (V3.0)Der Bildungsplan des Gymnasiums Russisch als spät beginnende Fremdsprache – Wahlfach in der Oberstufe in der Fassung vom 21. Mai 2026 (V3.0) tritt am 1. August 2026 mit der Maßgabe in Kraft, dass er erstmals für die Schülerinnen und Schüler Anwendung findet, die im Schuljahr 2030/2031 in die Klasse 11 eintreten. Gleichzeitig tritt die bisherige Fassung des Bildungsplans des Gymnasiums Russisch als spät beginnende Fremdsprache – Wahlfach in der Oberstufe vom 1. August 2020 mit der Maßgabe außer Kraft, dass sie für die Schülerinnen und Schüler fortgilt, die vor dem Schuljahr 2029/2030 in die Klasse 10 eingetreten sind.
Bildungsplan des Gymnasiums Reihe G Heft 46-7Überarbeitete Fassung vom 21. Mai 2026 (V3.0)Der Bildungsplan des Gymnasiums Spanisch als spät beginnende Fremdsprache – Wahlfach in der Oberstufe in der Fassung vom 21. Mai 2026 (V3.0) tritt am 1. August 2026 mit der Maßgabe in Kraft, dass er erstmals für die Schülerinnen und Schüler Anwendung findet, die im Schuljahr 2030/2031 in die Klasse 11 eintreten. Gleichzeitig tritt die bisherige Fassung des Bildungsplans des Gymnasiums Spanisch als spät beginnende Fremdsprache – Wahlfach in der Oberstufe vom 1. August 2020 mit der Maßgabe außer Kraft, dass sie für die Schülerinnen und Schüler fortgilt, die vor dem Schuljahr 2029/2030 in die Klasse 10 eingetreten sind.
Bildungsplan des Gymnasiums Reihe G Heft 46-8Überarbeitete Fassung vom 21. Mai 2026 (V3.0)Der Bildungsplan des Gymnasiums Türkisch als spät beginnende Fremdsprache – Wahlfach in der Oberstufe in der Fassung vom 21. Mai 2026 (V3.0) tritt am 1. August 2026 mit der Maßgabe in Kraft, dass er erstmals für die Schülerinnen und Schüler Anwendung findet, die im Schuljahr 2030/2031 in die Klasse 11 eintreten. Gleichzeitig tritt die bisherige Fassung des Bildungsplans des Gymnasiums Türkisch als spät beginnende Fremdsprache – Wahlfach in der Oberstufe vom 1. August 2020 mit der Maßgabe außer Kraft, dass sie für die Schülerinnen und Schüler fortgilt, die vor dem Schuljahr 2029/2030 in die Klasse 10 eingetreten sind.
Gemeinsamer Bildungsplan der Sekundarstufe I Reihe G Heft 10Fassung vom 10. März 2025 (V2)Gilt erstmalig für Schülerinnen/Schüler, die im Schuljahr 2025/2026 in die Klasse 7 eintreten.
Gemeinsamer Bildungsplan der Sekundarstufe I Reihe G Heft 13Fassung vom 10. März 2025 (V2)Gilt erstmalig für Schülerinnen/Schüler, die im Schuljahr 2025/2026 in die Klasse 7 eintreten.
Gemeinsamer Bildungsplan der Sekundarstufe I Reihe G Heft 11Fassung vom 10. März 2025 (V2)Gilt erstmalig für Schülerinnen/Schüler, die im Schuljahr 2025/2026 in die Klasse 7 eintreten.
Gemeinsamer Bildungsplan der Sekundarstufe I Reihe G Heft 14Fassung vom 10. März 2025 (V2)Gilt erstmalig für Schülerinnen/Schüler, die im Schuljahr 2025/2026 in die Klasse 7 eintreten.
Gemeinsamer Bildungsplan der Sekundarstufe I Reihe G Heft 31 Fassung vom 10. März 2025 (V2)Gilt erstmalig für Schülerinnen/Schüler, die im Schuljahr 2026/2027 in die Klasse 8 eintreten.
Gemeinsamer Bildungsplan der Sekundarstufe I Reihe G Heft 46-5-1, Wahlfach in der OberstufeFassung vom 10. März 2025 (V2)Gilt erstmalig für Schülerinnen/Schüler, die im Schuljahr 2026/2027 in die Klasse 10 eintreten.