Lehren & Lernen 5/2015 Grundschule – eine Schule für alle – und danach?
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Produktinformationen "Lehren & Lernen 5/2015 Grundschule – eine Schule für alle – und danach?"
Inhalt
- Die veränderte Grundschulempfehlung – nur ein erster Schritt!
- Wohin mit den Kindern nach der Grundschule? Ernüchterung – auch bei Wohlgesonnenen
- Der schwierige Prozess des Übergangs
- Grundschule ohne Noten – ein Werkstattbericht
- Mit Eltern kommunizieren – das Gmünder Gesprächsführungsmodell (GMG)
- Die Realschule – mit neuem Konzept in die Zukunft?
| Produkttyp: | Zeitschrift |
|---|
Seitenzahl: 40 Seiten
Erscheinungstermin: 20.05.2015
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„Eine neue Lernkultur braucht einen anderen Umgang mit den Schülerleistungen“ – der Titel eines Buches des Lehr- und Lernforschers Dr. Felix Winter gab den endgültigen Ausschlag, an der Theodor-Heuglin-Schule (THS) einen anderen Weg zur Feststellung von Schülerleistungen zu gehen. Vielfältige Erfahrungen in den Erprobungsphasen des Bildungsplans 2004, in den Diskussionen und Projekten mit unseren Bildungspartnern sowie Erlebnisse im täglichen Unterricht hatten dazu geführt, Leistung unter einem anderen Blickwinkel zu sehen. Kompetenzorientierung und individualisiertes Lernen – das passte nicht mit Klassenarbeiten im herkömmlichen Stil als wichtigste Form der Leistungsüberprüfung in Verbindung mit tradierter Notengebung zusammen. Also ändern – aber wie in einer Regelschule, die den Normen, Verordnungen und Erlassen der Kultusbürokratie untersteht? Der nachfolgende Werkstattbericht soll die Entwicklung der THS aufzeigen, die natürlich noch lange nicht beendet ist.
Die richtigerweise von der grün-roten Landesregierung angestrebte Abschaffung des dreigliedrigen Schulsystems in Baden-Württemberg hat keineswegs die Zweigliedrigkeit vorangebracht, sondern eher zur weiteren Ausdifferenzierung beigetragen. Es gibt inzwischen eine nahezu unübersichtliche Vielfalt an Schulformen, in denen unterschiedliche oder auch gleiche Abschlüsse erreicht werden können – oder eben auch nicht. Wenn schon die pädagogisch Involvierten Mühe haben, den Überblick zu behalten, wie undurchschaubar muss ein solcher Flickenteppich erst für Eltern sein, die vor der Wahl stehen, wo ihr Kind nach der Grundschule unterrichtet werden soll?
Ein Thema, das veraltet klingt und etwas aus der Mode gekommen ist angesichts vieler empirischer Untersuchungen, die in den letzten Jahren die Diskussion in den Erziehungswissenschaften bestimmten. Zu nahezu jedem Aspekt wurden inzwischen statistisch präzise, wenn auch mitunter widersprüchliche Aussagen vorgelegt. Auffällig ist, dass sich Fragen nach der Persönlichkeitsentwicklung und der Wertevermittlung genau dieser Zugriffsweise entziehen. Ein schlüssiges empirisches Design scheint hierfür noch nicht gefunden – wie auch?
Die Tätigkeit von Lehrkräften beinhaltet eine Fülle beruflicher Belastungen und Herausforderungen, die sie nur mit einer stabilen körperlichen wie auch seelischen Konstitution erfolgreich bewältigen können. In diesem Zusammenhang gehört es zu den Aufgaben einer Schulleitung, die notwendigen gesundheitserhaltenden Rahmenbedingungen an der Einzelschule zu schaffen, die die Lehrergesundheit dauerhaft aufrechterhalten.
Die verbindliche Grundschulempfehlung (GSE) – eine Wortschöpfung mit Widerspruch, wie kann eine Empfehlung verbindlich sein? – hatte bis zur baden-württembergischen Landtagswahl 2011 Bestand in unserem Bundesland. Bereits vor der Wahl kündigten die künftigen Regierungsparteien in ihren Wahlprogrammen die Abschaffung der „verbindlichen GSE“ an. Argumente wie „mehr Entscheidungsfreiheit, höhere Bildungsgerechtigkeit und weniger Selektionsdruck“ wurden dort aufgeführt. Mit der Änderung des Schulgesetzes (SchG) für Baden-Württemberg im Dezember 2011 war die Grundschulempfehlung im Jahr 2012 zum ersten Mal nicht mehr verbindlich und hatte somit nur noch beratende Funktion. Auf welche weiterführende Schulart das Kind nach dem erfolgreichen Besuch der vierten Klassenstufe wechseln soll, liegt nun vollständig im Ermessen der Erziehungsberechtigten. Die „veränderte GSE“ ist für die Schule und die Schulverwaltung rechtsverbindlich. Gemäß § 5 (2) SchG 1 berät die Grundschule „die Erziehungsberechtigten, welche der auf ihr aufbauenden Schularten für das Kind geeignet ist. Hierbei werden neben dem Leistungsstand auch die soziale und psychische Reife sowie das Entwicklungspotenzial der Kinder betrachtet“.2 Die Eltern erhalten also nach wie vor eine Empfehlung, sie können sich aber für eine andere als die empfohlene Schulart entscheiden. Durch die Neuregelung soll laut Regierungskoalition „Druck aus den letzten Klassen der Grundschule sowie von Eltern und Schülern 3 genommen werden. Das Elternrecht soll gestärkt und ein Prozess der gemeinsamen Verantwortlichkeit von Schule und Elternhaus im Sinne einer Erziehungspartnerschaft gefördert werden“. Auch der Landeselternbeirat hatte diesen Schritt begrüßt. Baden-Württemberg hat sich damit zu einer Praxis entschlossen, die in den meisten anderen Bundesländern längst üblich ist: Dort gilt nahezu ausschließlich der Elternwille.
Nachdem die baden-württembergische Landesregierung im Schuljahr 2011/12 die Verbindlichkeit der Grundschulempfehlung abschaffte und als bildungspolitisches Ziel ein zweigliedriges Schulsystem festlegte, schien es so, als ob es für die Realschule als eigenständige Schulart keine Zukunft gäbe. Sollten – so war die Frage – ihre Bildungsstandards, der mittlere Bildungsabschluss, ihre Profilbereiche und ihr Personal in der Gemeinschaftsschule aufgehen? Der demografische Wandel, der deutlich spürbare Imageverlust von Haupt- und Werkrealschulen und die unmittelbar nach der Landtagswahl angeordnete Aufhebung der Verbindlichkeit der Grundschulempfehlung schienen in Baden-Württemberg einen raschen Weg in die Zweigliedrigkeit aus Gymnasium und Gemeinschaftsschule zwingend und rasch voranzutreiben.